(3) Der Landesvorstand muss den Nordrhein-Westfalen-Tag einberufen, wenn ein Drittel der Kreisverbände dieses schriftlich unter Angabe der Tagesordnung verlangen. (2) Anträge zum ordentlichen NRW-Tag müssen spätestens vier Wochen vor dem Tagungstermin bei der Landesgeschäftsstelle in Textform eingegangen sein. die Kreisvorstände. Die Bezirksversammlung hat folgende Aufgaben:Der Landesverband ist für alle politischen und organisatorischen Fragen seines Bereiches zuständig. Sollten einem Bezirksverband mehrere Delegierte angehören, entscheidet die höchste Stimmanzahl. (3) Die Abführung der Jahresbeiträge wird jährlich am 01. Mobil. Hierüber ist der Bewerber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Stadtbe-zirksverband und Ortsverband geführt, in wel-chem es wohnt oder – im Ausnahmefall – ar-beitet bzw. § 4 Abs. Die Satzungen der Kreisverbände können vorsehen, dass die Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten zur Bezirksversammlung und zum Nordrhein-Westfalen-Tag in einem Wahlgang erfolgt. des Ausbil-dungsortes abgelehnt, so ist der Bewerber berechtigt, binnen eines Monats beim Landes-vorstand Einspruch einzulegen. (2) Der/die Vorsitzende sowie der/die Schatzmeister/in sind einzeln zu wählen. (1) Durch den zuständigen Kreisvorstand, den Landesvorstand und den Bundesvorstand können Ordnungsmaßnahmen gegenüber Mitgliedern getroffen werden, wenn diese gegen die Satzung der Jungen Union oder gegen ihre Grundsätze oder Ordnung verstoßen.Für die Ordnungsmaßnahmen Nr. Die Einleitung des Umlaufverfahrens, Widersprüche gegen des-sen Durchführung und Abstimmungen im Umlaufverfahren müssen schriftlich oder auf elektronischem Wege (z.B. Es bestimmt ihre Aufgaben und möglichst aus seiner Mitte den Vorsitzenden. Trifft der Kreisvorstand innerhalb von sechs Wochen keine ablehnende Entscheidung, gilt der Antrag als angenommen. des Ausbildungsortes erfolgen. Die Gesamtzahl der Delegierten erhöht sich entsprechend.a) Die der Jungen Union Nordrhein-Westfalen angehörenden Mitglieder über-geordneter satzungsgemäßer Gremien der Jungen Union. Gewählt sind die Kandidaten/Kandidatinnen mit der höchsten Stimmenzahl in der Reihenfolge der abgegebenen gültigen Stimmen, auch dann, wenn sie nicht die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreichen. NRW-Tag der Jungen Union in Unna. (1) Die Aufnahme als Mitglied erfolgt auf Antrag des Bewerbers. Näheres regelt die Finanz- und Beitragsordnung der Jungen Union Kreis Wesel.Die Junge Union Kreis Wesel kann sich eine Finanz- und Beitragsordnung geben. Ist in dem jeweiligen Bezirksverband eine Schüler Union existent, so ist der Schüler Union ein Delegiertenkontingent von zwei Delegierten einzuräumen. (1) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Einzelne Landes- und Bezirksverbände haben darüber hinaus eigene Mitgliedermagazine, wie zum Beispiel die JU Hamburg die forJU, die JU Hessen das Löwenmaul, die JU Saar das Sprachrohr, die JU Rheinland-Pfalz die BLACK, die JU Berlin die JU Intern, die JU NRW die BISS35, die JU Baden-Württemberg die Humane Gesellschaft, die JU Südbaden die Anstösse, die JU Württemberg … Die Bezirksversammlungen sind als Delegiertenversammlungen abzuhalten. Die Einladung muss in Textform mit einer Frist von mindestens drei Wochen erfolgen. (2) Die Schüler Union Nordrhein-Westfalen ist eine Arbeitsgemeinschaft der Jungen Union Nordrhein-Westfalen. § 10 Absatz 4 Parteiengesetz). Wenn sich die Junge Union Kreis Wesel eine Verfahrensordnung gibt, ist sie Bestandteil dieser Satzung.In allen Angelegenheiten, die durch vorstehende Satzung nicht geregelt werden, gelten die Bestimmungen der Satzung und der Verfahrensordnung der Jungen Union NRW.Junge Union Kreis Wesel © 2020. Er/sie kann an allen Veranstaltungen der Organe des Landesverbandes, der Bezirksverbände, der Kreisverbände, der Stadt-, Gemeinde-, Stadtbezirksverbände bzw. Die "Stimmberechtigung" der Vertreter bzw. Sie gilt als genehmigt, wenn nicht innerhalb von weiteren zwei Wochen Einspruch erhoben wird. Satzung der Jungen Union Nordrhein-Westfalen (einschl. Dezember des Vorjahres zu Grunde gelegt. (1) Satzungsänderungen können nur von einem ordentlichen NRW-Tag beschlossen werden. Die voraussichtlichen Beratungspunkte eines ordentlichen NRW-Tages sowie die Entwürfe von Leitanträgen des Landesvorstandes sind den nach § 19 (6) der Landessatzung antragsberechtigten Vorständen mindestens zwei Monate vor dem Tagungstermin mitzuteilen. Er hält mit allen Bezirks- und Kreisverbänden ständige Verbindung; er unterstützt und koordiniert ihre Arbeit.Der Kreisverband ist die Organisation der Jungen Union in den Grenzen eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt; er ist die unterste selbstständige organisatorische Einheit der Jungen Union mit Satzung. (1) Der Gemeindeverband ist die Organisation der Jungen Union in kreisangehörigen Gemeinden. Alle Rechte vorbehalten. Für den Auflösungsbeschluss ist eine Mehrheit von drei Vierteln der stimmberechtigten Mitglieder des NRW-Tages notwendig. Die Bezirksversammlungen sollen mindestens einmal im Jahr zusammentreten und werden mit einer Frist von zwei Wochen vom Bezirksvorstand einberufen. (3) Bei Beschlussunfähigkeit hat der/die Vorsitzende die Sitzung sofort aufzuheben und die Zeit und die Tagesordnung für die nächste Sitzung zu verkünden; er/sie ist dabei an die Form und Frist für die Einberufung des Organs nicht gebunden. Die Sitzung ist dann in jedem Falle beschlussfähig; darauf ist in der Einladung hinzuweisen. Die Gesamtzahl der De-legierten erhöht sich entsprechend. E-Mail) erfolgen. (2) Stimmenthaltungen zählen zur Feststellung der Beschlussfähigkeit mit, jedoch nicht zur Ermittlung einer Mehrheit. Beschlossen am 04.10.1986 auf dem 1. Die Kandidatinnen/Kandidaten für den Landesvorstand haben dem NRW-Tag vor dem entsprechenden Wahlgang eine Auflistung ihrer sämtlichen Funktionen und Ämter in Vereinen, Verbänden und Partei zur Verfügung zu stellen. Für den Lauf der Frist ist die Übergabe der Einladung an die Post entscheidend. Der Beschluss über die Auflösung bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln der stimmberechtigten Mitglieder des NRW-Tages. Er/sie unterstützt den/die Vorsitzende(n) bei der Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben. (4.1) Die Bezirksversammlung ist das oberste politische Gremium des Bezirksverbandes. des Ausbil-dungsortes ist der Kreisverband des Wohnsitzes zu hören.