Diesmal ist es leider etwas anders. Somit können wir auf Ihre Fragen schneller reagieren.Der Versand der Rechnung ist abhängig vom Anbieter (Reiseveranstalter/Leistungsträger) Ihrer Reise. Bitte kontaktieren Sie dazu unser Servicecenter unter folgender Hotline: +49 (0)89 – 71045 - 1462In der Kalenderfunktion der Suche können Sie den Folgetag als das frühestmögliche Datum der Abreise auswählen. Bitte beachten Sie dabei auch die AGB des jeweiligen Anbieters (Reiseveranstalter/Leistungsträger).Zum Lesen und Betrachten von PDF Dokumenten wird der Adobe Reader benötigt. Die Restplatzbörse wird alle betroffenen Kunden kontaktieren, informieren und die weitere Vorgehensweise besprechen. Abreisen ab 01.07.2020 in alle anderen Länder Für Abreisen ab 01.07.2020 oder später gelten bis auf weiteres die Regelungen aus den Allgemeinen Reisebedingungen von Bentour Reisen, sofern diese nicht oben aufgeführt sind.
August 2020, 10:00 Uhr.Einige beliebte Reiseländer außerhalb der EU/des Schengen-Raums öffnen bald oder bereits ihre Grenzen für deutsche Touristen. Zusatzleistungen wie Reiseversicherung, Mietwagen oder ein Parkplatz am Flughafen können Sie optional dazu buchen. Sie haben bereits eine Reise gebucht und haben noch Fragen, Wünsche oder Anregungen? – Alle wichtigen Reiseinformationen zu geänderten Einreisebestimmungen, zu bestehenden Urlaubsbuchungen, Storno-Bedingungen der Veranstalter und weitere Reisenews im Zusammenhang mit dem Coronavirus findet ihr bei uns. Folgende Regionen haben dies bereits umgesetzt:Die FTI Group führt seit 15.07.2020 wieder reisen nach England und ab 01.08.2020 nach Nordirland, Schottland und Wales durch. Auf Basis der Angaben errechnet ein Gesundheitsalgorithmus, ob bei der jeweiligen Person ein Test durchgeführt wird. Restzahlungen und Umbuchungsmöglichkeiten der einzelnen Reiseveranstalter, die Änderungen an Ihren Reisen vorgenommen haben. Tag ein neuer Covid-19 Test gemacht werden, dafür müssen die Gäste die Gesundheitsbehörde der jeweiligen Region kontaktieren.Vor oder bei Einreise auf die Azoren muss eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Je nach Reiseziel gelten unterschiedliche Einreisebestimmungen. Bewerten Sie Bigxtra wie schon 123 Kunden vor Ihnen! Fragen zur Stornierung. Die Stornierung einer exklusiven Kreuzfahrt ist normalerweise höher. Das Formular wird von den Fluggesellschaften und von der Regionalregierung als Online-Formular für Madeira und Online-Formular für die Azoren zur Verfügung gestellt.Bei Einreise auf die Azoren muss ein negativer Covid-19 Test vorgezeigt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Nur Kartenzahlung wird akzeptiert, Barzahlung ist nicht möglich. Für genauere Informationen kontaktieren Sie unser Servicecenter unter der Hotline +49 (0)89 710 4514 62 oder nutzen Sie unser Bei Rückfragen zur Buchung senden Sie uns bitte immer Ihre Buchungsnummer mit oder halten diese bei einer telefonischen Kontaktaufnahme bereit. Der Veranstalter kontaktiert Sie proaktiv sollte Ihre Reise Die Liste der weiterhin abgesagten Reisen finden Sie Alle anderen Reisen finden ab dem 27.06.2020 statt. Nur diese Einrichtungen können verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen für Reisende in ihr Land und Einreisebestimmungen für Ihre Staatsangehörigkeit erteilen.Eine Auflistung der Pass- und Einreisebestimmung Ihres Reiseziels finden Sie hier: ➠ Diese Informationen beziehen sich auf Pass- und Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige. Bevor der Urlaub richtig losgeht kommen immer Fraugen auf. Corendon Airlines übernimmt ohne ein schwerwiegendes Eigenverschulden keine Haftung dafür, wenn es zu Störungen während des Reservierungsvorgangs kommt wie Fehler am Computersystem, grobe Fahrlässigkeit, Unterbrechung am Computersystem, Datenverlust durch Löschungen, Diebstahl, Verzögerung bei Datenübertragungen, Computerviren oder fremden … 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.04.2009 über die Unfallhaftung von Beförderern.Nähere Informationen über die geltenden Bestimmungen und Rechte des Reisenden aufgrund dieser Verordnung finden Sie unter: Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, des Verlustes oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens.